Melanie W.                                                                                                                            

Referat:

BRANNTWEINSTEUER

- Geschichte, wirtschaftliche Bedeutung und Verwendung

Was ist die Branntweinsteuer?

Unter der Branntweinsteuer versteht man eine Verbrauchssteuer, die auf Verkauf und Konsum von Branntwein erhoben wird. Die Branntweinsteuer ist eine feste, absolute Belastung, die normalerweise erhoben wird, um Staatseinnahmen zu erzielen. Durch die Steuereinnahmen decken Bund, Länder und Gemeinde vor allem ihre Ausgaben. Die Steuerlast trägt dabei der Verbraucher im Verhältnis zum Kaufpreis.

Geschichte:

Die Idee der Branntweinsteuer entstand im 17 Jahrhundert. Damals baten Bürger und Bauern um die Erlaubnis, selber Branntwein und Bier herstellen zu dürfen. Nachdem ihnen eine Genehmigung erteilt wurde, begannen sie mit ihrer Arbeit. Ab dem Jahre 1687 mussten sie nun vierteljährlich Steuern zahlen. Die Steuern wurden verteilt an:

- Die Landesherrschaft
- Das Amt der Stadt
- Den Rat der Stadt

Es gibt in der BRD drei verschiedene Arten von Alkoholsteuern:

1) Biersteuer ( ca. 0,80 DM pro 0,5 1)

-> Unter die Biersteuer fallen alle alkoholhaltigen Erzeugnisse aus Bier und Malz, sowie Mischungen von Bier mit nicht alkoholischen Getränken.

2) Schaumweinsteuer ( ca. l,30 DM pro 0,5 1)

-> Unter die Schaumweinsteuer fallen alle alkoholhaltigen Erzeugnisse aus Weintrauben, Traubenmost oder Wein in Flaschen, die in geschlossenen Behältnissen bei + 20° C einen Überdruck von mindestens 3 bar aufweisen, oder in Flaschen abgefüllt sind, die sonst nur als Schaumweinflaschen verwendet werden.

3) Branntweinsteuer ( z.Zt. 25,50 DM pro l reinen Alkohol)

-> Unter die Branntweinsteuer fallen alle Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Vol%. Außerdem alle schäumenden und nicht schäumenden Weine sowie gegorene Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol%.

Wirtschaftliche Bedeutung:

Die wirtschaftliche Bedeutung von Alkohol in der BRD liegt sehr hoch. Die Steuererträge von Alkohol betragen ~ 1% der gesamten Steuereinnahmen. Die folgende Tabelle zeigt die Einnahmen aus alkoholbezogenen Steuern in Milliarden DM und Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:

 

Jahr

Bier

Schaumwein

Branntwein

Gesamt

1992

1.625

-1.3%

1.083

+3.0%

5.544

+ ^9.3%

8.252

+ 12.3%

1993

1.769

+8.9%

1.136

+4.9%

5.135

-7.4%

8.040

-2.6%

1994

1.795

+1.5%

1.120

-1.3%

4.889

-4.8%

7.804

-2.9%

1995

1.779

-0.9%

1.100

-1.8%

4.837

-1.1%

7.716

-1.1%

1996

1.719

-3.4%

1.064

-3.3%

5.085

+5.1%

7.863

+2.0%

1997

1.699

-1.2%

1.095

+2.9%

4.662

-8.3%

7.456

-5.2%

 

Allgemeine Informationen:

Die Branntweinsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die dem Bund zufließt. Sie wird von den Bundesfinanzbehörden (Zollverwaltung) verwaltet. Geregelt ist die Besteuerung des Branntweins im Gesetz über das Branntweinmonopol vom 08.04.1922. Das Branntweinmonopol regelt aber nicht nur die Besteuerung des Branntweins, sondern auch die nationale Marktordnung.

Das Gesetz bestimmt den Steuergegenstand unter Bezug auf bestimmte Positionen des Zolltarifs z.B. kombinierte Nomenklatur, (siehe Erklärungen einzelner Steuertypen oben) Der aktuelle Steuerertrag liegt z.Zt. bei 25,50 DM je Liter reinen Alkohol. Eine 0,751 Flasche Cognac mit 40% vol Alkohol ist demnach also mit ca. 7,65DM Branntweinsteuer belastet.

Alkohol wird grundsätzlich unter „Zollverschluss" hergestellt, dadurch wird die gesamte Erzeugung in verplombten Sammeltanks oder über amtliche Messuhren erfasst. Somit ist sichergestellt, dass jeder Liter gesetzlich versteuert wird.

Quellen: Internet, verschiedene Lexika, „Jahrbuch Sucht '99"

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