Kennt man die anfängliche
Gesamtkonzentration der Säure mit c0(HA) und weiß man, dass
im Gleichgewichtsfall nur ein Teil der Säure undissoziiert bleibt,
während der andere Teil in A‾-Ionen dissoziiert ist, dann gilt
1.
die sog.
Massengleichgewichts-Bedingung:
c0(HA) = c(HA) + c(A‾)
. Sie besagt, dass die Gesamtmenge des Anions während der Dissoziation
konstant bleibt.
Ferner ist bekannt, dass die Konzentrationen der A‾-Ionen und der H3O+-Ionen
einander gleich sind, da die Dissoziation von HA die einzige Quelle für
H3O+ ist. Die Dissoziation des Wassers und der
Beitrag von H3O+ aus dem Wasser zur
Gesamtkonzentration von H3O+ kann hier
vernachlässigt werden.
Somit gilt als
2. Bedingung die
Ladungsgleichgewichtsbedingung:
c(H3O+) = c(A‾)
. Sie besagt, dass die
positive Gesamtladung gleich der negativen Gesamtladung sein muss!
Die bisherige Betrachtung hinsichtlich der Erhaltung der Anionmenge
und der Ladungsneutralität wird dazu benutzt, den Ausdruck für die
GG-Konstante zu vereinfachen: es sei die gesuchte c(H3O+)
= c(A‾) = x .
Somit wird aus dem obigen Ausdruck Ks = x2/c(HA)
und c0(HA) = c(HA) + x
.
Durch Umstellung gewinnt man den Term c(HA) = c0(HA) - x ;
die Konzentration der undissoziierten Säure ist also gleich der
anfänglichen Gesamtkonzentration c0(HA) minus der
Konzentration x, die dissoziiert ist.
Damit wird der Term der GG-Konstanten zu:
Ks = x2
/ (c0(HA) - x); dieser Term wird umgeformt in eine
quadratische Gleichung:
Ks *(c0(HA) - x) = x2 <=> Ks
* c0(HA) - Ks * x = x2 <=> x2
+ (Ks * x) - (Ks * c0(HA)) = 0 |