Die Abiturprüfung
Ein Großteil der Schüler weiß genau, dass es
bei den Prüfungsvorbereitungen auf ein hohes Maß an Konzentration ankommt. Auch
ein effizientes Lernen will gelernt sein. Während ihrer schulischen Laufbahn
haben viele Schüler allerdings die individuell beste Lernmethode für sich
bereits entdeckt.
Darüber hinaus ist es sehr hilfreich, wenn man alle Unterlagen
und
Büroartikel, die für die
Prüfungsvorbereitungen benötigt werden, stets in Ordnung hält.
Dazu ist eine übersichtliche Gestaltung verschiedener
Lernmaterialien wichtig, da ansonsten viel Zeit mit der Suche
nach den richtigen Unterlagen verschwendet wird. Um sich einen guten Überblick
über den Prüfungsstoff
zu verschaffen, kann man beispielsweise Ordner bedrucken, sodass direkt zu erkennen ist, welche Inhalte darin
jeweils abgeheftet sind. Dabei ist eine Sortierung nach Unterrichtsfächern
sinnvoll, da so zusammengehörige Themen gemeinsam abgeheftet sind. Es sind aber
je nach individueller Lernstrategie auch andere Systematiken denkbar.
Die Abiturprüfungen stellen demnach komplexe Anforderungen an die
Schüler. Der Unterrichtsstoff soll nicht nur auswendig gelernt werden, sondern
die Abiturienten sollen ihn auch anwenden können. Vor den Prüfungen sind die
Schüler meist sehr nervös und fragen sich häufig, ob sie genug gelernt haben.
Doch bei den wenigsten Schülern kommt das Lernen neben der Planung des Abi-Balls
und der Gestaltung der
Abi-Shirts zu kurz.
Außerdem ist es sinnvoll, den Schülerausweis, der heutzutage oft in Form
einer Plastikkarte
ausgegeben wird, für die Anmeldung in der Schulbibliothek zu nutzen. Diese
bietet oft eine gute Auswahl an Fachliteratur zu den für die
Abiturprüfung relevanten Themen. Des Weiteren stehen dort meist
auch Bücher über
Lerntechniken und Strategien für eine gezielte Vorbereitung zur
Verfügung. Derartige kostenlose Angebote sollte man nutzen, da sie in den Wochen
vor dem Abitur eine gute Hilfe darstellen können.
1. Allgemeine Hinweise
Es ist spezifische Aufgabe der folgenden Regelungen,
das Anforderungsniveau für die Prüfungen im Fach zu beschreiben, die Aufgabenstellungen zu strukturieren und eine Beurteilung der Prüfungsleistungen nach verständlichen.
einsehbaren und vergleichbaren Kriterien zu ermöglichen.
Entscheidend für die Vergleichbarkeit der Anforderungen ist die Konstruktion
der Prüfungsaufgaben, die nach dem Beschluss der
KMK1 in allen Bundesländern
nach vereinbarten Grundsätzen erfolgen soll. Diese Grundsätze helfen zugleich,
die Beurteilung der Prüfungsbedingungen transparent zu machen.
Zu diesen vereinbarten Grundsätzen gehört die Feststellung, dass den
Bedingungen einer schulischen Prüfung zur allgemeinen Hochschulreife die bloße
Wiedergabe gelernten Wissens ebenso wenig entspricht wie eine Überforderung
durch Problemfragen, die von der Schülerin bzw. dem Schüler in der
Prüfungssituation nicht angemessen bearbeitet werden können. Der Schwerpunkt
der Anforderungen liegt in der Abiturprüfung in Bereichen, die mit
selbstständigem Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter
Sachverhalte sowie Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen
beschrieben werden können.
Die Abiturprüfungsanforderungen sollen deshalb in allen Fächern durch
drei
Anforderungsbereiche strukturiert werden:
Anforderungsbereich I: (z.B.
Wiedergabe von Kenntnissen)
Anforderungsbereich II: (z.B. Anwenden
von Kenntnissen)
Anforderungsbereich III: (z.B. Problemlösen
und Werten)
Die Anforderungsbereiche sind für die Lehrerinnen und Lehrer als Hilfsmittel
für die Aufgabenkonstruktion gedacht. Sie sollen:
- den Lehrerinnen und Lehrern unter Berücksichtigung der Unterrichtsinhalte
und ihrer Vermittlung eine ausgewogene Aufgabenstellung erleichtern
- den Schülerinnen und Schülern das Verständnis für die Aufgabenstellung
im mündlichen und schriftlichen Bereich erleichtern und ihnen Bewertungen
durchschaubar machen
- die Herstellung eines Konsenses zwischen den Fachlehrerinnen und -lehrern
und damit eine größere Vergleichbarkeit der Anforderungen ermöglichen.
2. Beschreibung der Anforderungsbereiche
In der Abiturprüfung sollen die Kenntnisse und Fähigkeiten der
Schülerinnen und Schüler möglichst differenziert erfasst werden. Hierbei sind
die mit den Aufgaben verbundenen Erwartungen drei Anforderungsbereichen bzw.
Leistungsniveaus zuzuordnen, die im Folgenden beschrieben sind.
Anforderungsbereich I
Der Anforderungsbereich I umfasst
- die Wiedergabe von Sachverhalten (Daten, Fakten, Regeln, Formeln, Gesetze,
Aussagen) aus einem abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang
- die Beschreibung und Verwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken
und Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden
Zusammenhang.
Dazu kann gehören:
1. |
Wiedergeben von Daten und Fakten sowie von Stoffnamen und
Stoffeigenschaften, Begriffen, Größen und Einheiten und ihren
Definitionen |
2. |
Wiedergeben von Gesetzen,
chemischen Formeln, Reaktionen und
Reaktionsgleichungen, Modellvorstellungen, Stoffklassen und Strukturtypen |
3. |
Wiedergeben von ihm Unterricht eingehend erörterten
Fragestellungen und Zusammenhängen |
4. |
Beschreiben von in der Chemie verwendeten Verfahren und
Experimentiertechniken |
5. |
Kennen möglicher Gefahren, die mit der Herstellung und
Anwendung bestimmter Stoffe in Labor, Industrie, Wirtschaft und Alltag
verbunden sind |
6. |
sicheres Handhaben von gebräuchlichen Laborgeräten und
Chemikalien |
7. |
Aufbauen von Apparaturen nach Anweisung oder aus der
Erinnerung |
8. |
Durchführen von Versuchen nach geübten Verfahren mit
bekannten Geräten |
9. |
Protokollieren einer Versuchsdurchführung, ggf. mit
Versuchsskizze |
10. |
Aufnehmen und Darstellen von Messergebnissen in Form von
Tabellen oder in einer Grafik auf eine im Unterricht behandelte Weise |
11. |
Durchführen einfacher Rechnungen |
12. |
Beschreiben von Beobachtungen |
13. |
Entnehmen von Daten und Informationen aus Tabellenwerken und
aus der Fachliteratur |
14. |
Beschreiben von aus dem Zusammenhang bekannten,
fachübergreifenden Zusammenhängen |
15. |
Wiedergeben der Bedeutung wichtiger Stoffe, Reaktionen und
Verfahren in wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht. |
Anforderungsbereich II
Der Anforderungsbereich II umfasst:
- selbstständiges Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen
bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch
Übung bekannten Zusammenhang
- selbstständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue
Situationen, wobei es entweder um veränderte Fragestellungen oder um
veränderte Sachzusammenhänge oder um abgewandelte Verfahrensweisen gehen
kann.
Dazu kann gehören:
1. |
Sachgerechtes Wiedergeben von komplexen chemischen
Zusammenhängen |
2. |
Zuordnen beobachteter oder vorgegebener chemischer
Reaktionen zu einzelnen Reaktionstypen, die im Unterricht behandelt wurden |
3. |
Verbalisieren von qualitativen und quantitativen
Versuchsergebnissen und Gesetzen |
4. |
Erläutern von Zusammenhängen zwischen Daten, Phänomenen
und Modellen an vorgebebenen Beispielen bei vertrauter Aufgabenstruktur |
5. |
Anwenden von chemischen Begriffen, Modellvorstellungen und
Gesetzen zur Lösung von Fragen, die im Unterricht an analogen Beispielen
behandelt wurden |
6. |
Übertragen von im Unterricht behandelten
Gesetzmäßigkeiten der Wechselwirkungen zwischen Teilchen auf beobachtete
oder vorgegebene Vorgänge und Erscheinungen; Formulieren der
entsprechenden Reaktionsgleichungen |
7. |
Planen von einfachen Versuchen zur Lösung vorgegebener
Fragestellungen; Durchführen selbstgeplanter Experimente |
8. |
Auswerten von Beobachtungen und Messergebnissen nach
bekanntem Muster |
9. |
Erörtern von Fehlerquellen; Einschätzen der
Messgenauigkeit verwendeter Geräte |
10. |
Interpretieren von Tabellen und grafischen Darstellungen mit
Methoden, die im Unterricht behandelt wurden |
11. |
Anwenden von elementaren mathematischen Beziehungen auf
einfache chemische Sachverhalte |
12. |
Anwenden des im Unterricht vermittelten chemischen
Grundwissens auf Umweltprobleme und technische Prozesse |
13. |
sachverständiges Wiedergeben von Berichten und
Veröffentlichungen über chemische und fachübergreifende Inhalte. |
Anforderungsbereich III
Der Anforderungsbereich III umfasst planmäßiges Verarbeiten komplexer
Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder
Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wertungen zu gelangen. Dabei werden aus
den gelernten Methoden oder Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgaben
geeigneten selbstständig ausgewählt oder einer neuen Problemstellung
angepasst.
Dazu kann gehören:
1. |
Finden und Formulieren der sich aus einem Sachverhalt
ergebenden neuen Fragestellungen |
2. |
eigenständiges Finden und Anwenden der zur Problemlösung
erforderlichen Methoden und Verfahren |
3. |
Auswählen und Verknüpfen von bekannten Daten, Fakten und
Gleichungen bei neuartiger Aufgabenstruktur |
4. |
Deuten von bisher nicht im Unterricht behandelten
Beobachtungen und Versuchssergebnissen |
5. |
Auffinden von bekannten Wechselbeziehungen zwischen
Stoffeigenschaften und Molekülstrukturen an im Unterricht nicht
behandelten Stoffen |
6. |
Aufstellen von begründeten Voraussagen über Eigenschaften
und Reaktionsverhalten ausgewählter Stoffe |
7. |
Zerlegen komplexer chemischer Reaktionsabläufe in ihre
Einzelelemente |
8. |
Entwickeln alternativer Lösungsvorschläge, wenn diese in
der Aufgabenstellung gefordert wird |
9. |
Überprüfen und Beurteilen der Stimmigkeit eines
Argumentationszusammenhangsin einem vorgegebenen Text aus der Sicht der
Chemie |
10. |
Planen (und gegebenenfalls Durchführen) von Experimenten zu
vorgegebenen oder selbst gefundenen Fragestellungen |
11. |
Auffinden, Darstellen und Bewerten von
fächerübergreifenden Aspekten, z.B. aus der Biologie, Ökologie,
Medizin, Technik, Wirtschaft unter chemischen Gesichtspunkten |
12. |
kritische Beurteilung von chemischen Sachverhalten,
Forschungsvorhaben, Produktionsprozessen, auch unter ethischen
Gesichtspunkten. |
1: Vereinbarung über die einheitlichen Prüfungsanforderungen in der
Abiturprüfung. Beschluss der Kulturministerkonferenz vom 1. Juli 1979, i. d. F.
vom 1. Dezember 1989;
Quelle: Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II -
Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen CHEMIE;
Herausgegeben vom Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und
Forschung des Landes NW; Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf;
veröffentlicht beim Ritterbach-Verlag in Frechen; 1. Auflage 1999. |